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Die Zertifikate Ihrer Telematikinfrastruktur laufen aus!

Handeln Sie jetzt, damit Sie weiterhin die elektronischen Gesundheitskarten Ihrer Patienten einlesen und die Telematikinfrastruktur nutzen können!

1. Schritt:

Wann haben Sie ca. 30 Minuten Zeit? Buchen Sie hier Ihren Beratungstermin!

2. Schritt:​

Wir rufen Sie zum Wunschtermin an, gehen alles Wichtige durch.

3. Schritt:

Bestellung der TI-Komponenten. Gern geben wir Ihnen Hinweise zur Bestellung der nötigen Karten.

4. Schritt:

Zum Installationstermin kommen wir in Ihre Praxis und richten die neuen Komponenten fachgerecht ein. Dies dauert ca. drei Stunden (das Einlesen der eGKs ist ca. 60 min. nicht möglich).

Wunschtermin jetzt sichern :
Uhrzeit:

Fragen & Antworten zum Auslauf Ihrer Komponenten und Zertifikate der Telematik

„Was passiert, wenn die Zertifikate in den TI-Komponenten ablaufen?“​

Die Verbindung zur Telematikinfrastruktur ist unterbrochen. Das Einlesen von eGKs ist nicht möglich, KIM kann nicht genutzt werden.

„Wofür werden Zertifikate in der TI benötigt und warum laufen sie ab?“​

Die TI verfolgt ein strenges Sicherheitskonzept, da medizinische Daten sehr sensibel sind und es diese zu schützen gilt. Aus diesem Grund dürfen nur Beteiligte des Gesundheitswesens Zutritt zur Telematikinfrastruktur bekommen. Um diese Sicherheit durchgängig gewährleisten zu können, empfiehlt das BSI eine Laufzeit von 5 Jahren für die Zertifikate der TI.

„Welche TI-Komponenten sind vom Zertifikatsablauf betroffen?“​

● Konnektor
● gSMC-KT (Sicherheitsmodulkarte im KT)
● SMC-B (Institutionskarte)
● eHBA (Heilberufeausweis)

„Woher weiß ich, ob meine Praxis von Zertifikatsabläufen betroffen ist?“​

● Wir informieren Sie
● Ihre Praxisverwaltungssoftware zeigt es an
● Klicken Sie auf den Button und prüfen Sie selbst
Ablaufdatum Zertifikate prüfen

„Was muss ich tun, wenn meine Praxis von ablaufenden Zertifikaten betroffen ist?“

Kontaktieren Sie uns telefonisch
unter 0345 - 298 419 - 0
oder schreiben Sie uns eine E-Mail
an info@ic-med.de oder buchen Sie oben über unseren Kalender einen Beratungstermin.

„Gibt es eine Förderung für die neuen Austauschkomponenten?“​

Die neue Festlegung des Vereinbarungsinhalts
der TI Finanzierung ist da.
Ti-Finanzierung

„Welche Möglichkeiten zum Konnektoraustausch und weiteren
TI-Komponenten gibt es?“

Buchen Sie einen Beratungstermin und wir informieren Sie über die verschieden Möglichkeiten der neuen Ti-Komponenten und welche für Sie in Frage kommen.

„Was verändert sich für mich nach dem Austausch der TI-Komponenten in meiner Praxis oder Institution?“​

Nachdem unsere zertifizierten Techniker die Installation der Komponenten bei Ihnen vorgenommen haben ändert sich für Sie nichts und Sie können alle zukünftigen Dienste der Telematikinfrastruktur nutzen.

„Warum ist das Jahr 2022 für die TI ein besonderes Jahr?“

Die Telematikinfrastruktur feiert in Deutschland dieses Jahr 5-jährigen Geburtstag. Nach genau diesem Zeitraum steht auch eine Erneuerung bestimmter Komponenten in den Praxen an. Laut gematik muss dieser Austausch 2022 erfolgen, um die Sicherheit und die Aufrechterhaltung der Workflows zu gewährleisten.

„Wofür werden Zertifikate in der TI benötigt und warum laufen sie ab?“

Die TI verfolgt ein strenges Sicherheitskonzept, da medizinische Daten sehr sensibel sind und es diese zu schützen gilt. Aus diesem Grund dürfen nur Beteiligte des Gesundheitswesens, mit eben diesen zertifizierten Komponenten, Zutritt zur Telematikinfrastruktur bekommen. Um diese Sicherheit durchgängig gewährleisten zu können, empfiehlt das BSI eine Laufzeit von 5 Jahren für die Zertifikate der TI.

„Welche TI-Komponenten sind vom Zertifikatsablauf betroffen?“

Die Zertifikate der Hardwarekomponenten haben ein Ablaufdatum: der Konnektor, die Kartenterminals, die SMC-Bs und der eHBA. Ab Produktion sind diese 5 Jahre gültig. Es kann sich um unterschiedliche Ablaufdaten handeln, durch die Vorlaufzeit besteht aber jetzt Handlungsbedarf.

„Was passiert, wenn die Zertifikate in den TI-Komponenten ablaufen?“

Die Verbindung zur Telematikinfrastruktur kann dann nicht mehr gewährleistet werden. Das Einlesen von eGKs und der Versand von KIM-Nachrichten ist dann nicht möglich.

„Woher weiß ich, ob meine Institution von Zertifikatsabläufen betroffen ist?“

Sie wurden von der CGM und nun auch durch uns informiert. Die Kunden mit einer Praxisverwaltungssoftware der CGM erhalten zusätzliche Hinweise darüber. Wer dies selbst prüfen möchte kann auf den untenstehenden Button klicken und dort die CGM Kundennummer sowie die Postleitzahl eingeben.

„Was muss ich tun, wenn meine Institution von ablaufenden Zertifikaten betroffen ist?“

Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen, die Sie für den Hardware-Austausch benötigen. Um mit Ihnen alle notwendigen Schritte durchzugehen, buchen Sie sich einfach weiter oben einen Beratungstermin. Wir geben Ihnen dann alle Handlungsanweisungen mit auf den Weg. Ein zeitnahes Handeln ist bei diesem Thema unabdingbar.

„Gibt es eine Förderung für die Heilung des Zertifikatsablaufes?“

Momentan wird eine Finanzierung des Hardwaretausches noch verhandelt. Sobald konkrete Förderhöhen bekanntgegeben wurden, gibt die CGM diese bekannt. Klicken Sie einfach auf den Button und checken Sie in regelmäßigen Abständen die Seite.

„Wie kann ich einen Austausch-Konnektor und weitere TI-Komponenten bestellen?“

Während des Beratungstermins gehen wir mit Ihnen die Bestellung der Hardware durch und schließen diese ab. Danach besprechen wir den Installationstermin und eventuelle Fragen können geklärt werden.

„Was verändert sich für mich nach dem Austausch der TI-Komponenten in meiner Praxis oder Institution?“

Die Abläufe und die Funktionalität in Ihrer Praxis verändern sich nicht. Der reibungslose Workflow wird wieder gewährleistet und Sie können problemlos den Alltag in Ihrer Praxis meistern.

Von diesem Zertifikatsablauf sind neben den Konnektoren betroffen:

Institutionskarte (SMC-B)
im KT eingelegt​

gSMC-KT im KT eingelegt (Sicherheitsmodulkarte)​

TI-Dashboard

Digitalisierung im Überblick

Aktuelle Kennzahlen zur Nutzung der Telematik-Anwendungen

eingelöste E-Rezepte
0
E-Rezept App Downloads
0
KIM-Nachrichten
0
Elektronische Patientenakten
0
E-Rezept-fähige medizin. Einrichtungen
0
Gesendete eAUs an Krankenkassen
0
Gesendete EBZ an Krankenkassen
0
Registrierte Gesundheits-IDs
0
E-Rezept-fähige Apotheken
0
Gesendete elektronische Arztbriefe
0
Gesendete DALE-UV-Nachrichten an DGUV
0

Die Zahlen werden jeden Montag um ca. 08:00 Uhr aktualisiert. Die ic med GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Detaillierte Kennzahlen finden Sie auf der gematik Homepage.

Hier finden Sie die Bestellseite der CGM für die KIM-Adresse

Hier finden Sie die Erstattungsregelungen aller Telematik-Komponenten

Hier finden Sie einen Überblick zu den neuen TI-Anwendungen

Hier finden Sie die TI-Informationen zum Anschluss der Praxis, zur technischen Ausstattung und der Finanzierung

Wir haben Ihnen einen Telematik-Überblick zusammengestellt

Quellenangabe: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

KIM

Über den neuen Fachdienst und Kommunikationsstandard können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente (z. B. Befunde, Röntgenbilder) in einem geschlossenen System per E-Mail austauschen.
Jede E-Mail wird dabei automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet.

ePa

Dokumente, vor allem zu Befunden, Diagnosen, geplanten Therapiemaß-nahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und andere medizinische Informationen können in die elektronischen Patientenakte (ePA) eingestellt und angezeigt werden. Diesem Dienst muss der Patient zustimmen, die Aktivierung erfolgt durch die PIN der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

eAU

Mit einem Klick alle notwendigen Adressaten über eine Arbeitsunfähigkeit informieren, statt Papierausdrucke per Post zu verschicken – das ist das Ziel der elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU).

Weitere Informationen finden Sie im
„eAU-Leitfaden" der KZBV:

eRezept

Das Bundesgesundheitsministerium hat die verpflichtende Einführung des e-Rezepts zum 01.01.2022 erst einmal abgesagt. Das liegt daran, dass die Ergebnisse bisheriger Tests unzureichend sind und die flächendeckende technische Verfügbarkeit der Telematik-Anwendung bislang nicht erreicht wurde. Das E-Rezept soll zunächst weiter getestet werden, bevor es in der Versorgung flächendeckend umgesetzt wird.

eMP

Informationen zur medikamentösen Behandlung können freiwillig als Elektronischer Medikationsplan – kurz: E-Medikationsplan – auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker stets umfassend über die medikamentöse Behandlung informiert.

NFDM

Auf freiwilliger Basis können Versicherte künftig notfallrelevante Informationen auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen Die Ärzte können dann in einer Notsituation auf diese Daten zugreifen und erhalten so schnell einen Überblick zu Vorerkrankungen und möglichen medizinischen Zusammenhängen.

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen

Nach Wunsch des Gesetzgebers soll immer mehr Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen elektronisch laufen. Die pragmatische Lösung dazu heißt KIM.

eAU – Erste KIM-Anwendung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Praxen übermitteln die AU an die Krankenkassen. So einfach wie eine E-Mail, aber mit dem erhöhten Sicherheitsstandard der Telematik (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Zu den bisher benannten Voraussetzungen ist ein Vertrag mit einem KIM-Anbieter notwendig.

Die AU wird elektronisch.
Aus dem PVS wird die AU erstellt, digital signiert und versendet. Der Papierausdruck wird unterschrieben und dem Patienten für den Arbeitgeber mitgegeben.
Für die elektronische Unterschrift ist die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Für die Unterschrift sind aufgrund des hohen Sicherheitsstandards der eHBA und die QES-PIN-Eingabe erforderlich.

Praxistaugliche Lösungen:

Komfortsignatur

Stapelsignatur

Was in der ePA steht entscheidet der Patient selbst (z.B. Arztbriefe, Blutwerte oder Röntgenbilder, Notfalldatensatz oder eMP (elektronischer Medikamentenplan), ab 2022 Impfpass, Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft, Zahnärztliches Bonusheft, eAU und eRezept)

Die Krankenkassen müssen seit Anfang 2021 den Versicherten eine ePA kostenfrei bereitstellen. Die Praxen müssen seit 1. Juli 2021 alle ePAs lesen und füllen können. Praxen, die dazu nicht in der Lage sind müssen mit einer Honorarkürzung von 1% rechnen.

Das heißt:

Der eHBA übernimmt die Funktion der digitalen, qualifizierten elektronischen Signatur - QES (Sie ersetzt die
handschriftliche Unterschrift auf den Formularen. Durch elektronische Informationen, innerhalb eines mit dem Dokument verknüpften Datensatzes, wird der Unterzeichner eindeutig identifiziert). Er wird benötigt, um z.B. Arztbriefe oder einen Notfalldatensatz qualifiziert zu signieren. Die Signatur erfolgt mittels PIN-Eingabe am Terminal. Es wird zwischen Freigabe-PIN(persönliche) und Signatur-PIN (QES) unterschieden. Der Freigabe-PIN der Ausweiskarte wird nur einmal am Tag bei der ersten Benutzung abgefragt. Der QES-PIN wird je nach Signatur-Typ (Komfortsignatur oder Stapelsignatur) abgefragt.
Die Erstbefüllung sowie die Aktualisierung der Daten in der ePA werden ggf. honoriert. Es gelangen keine Daten oder Dokumente automatisch in die Patientenakte.

Der elektronische Medikationsplan (eMP)

Seit 2016 als bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) – für Patienten die mind. 3 Medikamente einnehmen in Papierform.

Unterschied elektronischer Medikationsplan (eMP) zum BMP

Für wen?

Nutzung ist freiwillig, Zustimmung ist notwendig für die Erstellung und jede Aktualisierung der Anlage des eMP:

Anlage des eMP:

Lesen und Aktualisieren

Das elektronische Rezept (eRezept)

„Chance“ Fehler bei der Arzneimittelausgabe zu verhindern.

So einfach funktioniert das eRezept:

YouTube

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Notfalldatenmanagement (NFDM)

Für den schnellen Zugriff sind die relevanten Daten auf der eGK gespeichert.
Der Notfalldatensatz enthält:

Für den Patienten ist dies freiwillig
Anspruchsberechtigt sind Personen mit:

Anlage erfolgt in der Regel nur vom Mediziner mit Überblick über Befunde, Diagnosen etc.

Eine Aktualisierung erfolgt durch jeden, der notfallrelevante Informationen hat.
Das Auslesen ist nur im Rahmen einer Behandlung erlaubt (andernfalls ist der Zugriff strafbar) ohne zusätzlichen Schutz der Daten durch eine Patienten PIN (Standard), aber möglich.

Persönliche Erklärungen

Daten sind nicht direkt auf der eGK gespeichert. Es werden lediglich Informationen über das Vorhandensein eines Organspendeausweises, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht und deren Ablageort gespeichert.

Haben Sie weitere Fragen zur Telematik, dann kontaktieren Sie uns:

*Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer angegebenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Hinweise zum Datenschutz, Datenverarbeitung sowie Datenspeicherung erhalten Sie hier: Datenschutz