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Am 19.01.2021 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) die IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnärzte beschlossen.
Die Maßnahmen aus der Sicherheitsrichtlinie erlangen ab 1. April 2021 ihre Wirksamkeit.
Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für die Praxen werden folgen…wir halten Sie auf dem Laufenden.
Diese Richtlinie § 75b SGB V gibt seit 01.02.2021 den Mindeststandard für den IT-Schutz Ihrer Praxis vor. Ein grundlegendes Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit der elektronischen Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten zu erhöhen (betrifft z. B. Telematik, Betriebssysteme, interne und externe Zugriffe, Datensicherung …).
Fast jede Praxis kennt es: Ein Klick auf einen Link in einer vermeintlich harmlosen E-Mail oder auf einer Website und schon ist es passiert – Ihre Praxis-IT ist mit einem PC-Virus „infiziert“. Dies bedeutet Ärgernis, Zeitaufwand, nicht selten gesperrte Daten und anfallende Kosten für die Wiederherstellung. Um diese Situation zu vermeiden und sich optimal gegen Cyber-Gefahren zu schützen, haben wir ein zuverlässiges Sicherheitspaket für Ihre Praxis-IT!
NEWS FEED
30.03.2022
Nach dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stuft nun auch die US-Behörde Federal Communications Commission (FCC) Software der russischen Firma Kaspersky als „inakzeptables Risiko” ein.
15.03.2022
Ein russischer IT-Hersteller wie Kaspersky könne selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden, warnt das BSI.
31.12.2021
Es gibt eine aktuelle Bedrohungslage: Die CGM ist zu Beginn der letzten Woche Ziel eines kriminellen Angriffs geworden. Daraufhin hat die CGM gestern in einer E-Mail bzw. per FAX alle Anwender dringend aufgefordert, aus Sicherheitsgründen Zugangspasswörter zum Netzwerk (WLAN, LAN, Praxisnetzwerk, Router etc.) umgehend zu ändern. Anleitungen zur Änderung der Passwörter und weitere Sicherheitsmaßnahmen finden Sie unter www.cgm.com/anleitungen.
23.12.2021
Seien Sie diesbezüglich unbesorgt: Ihr Praxisverwaltungssystem (CGM Z1, CGM Z1.PRO, CHREMASOFT oder ZAHNARZTRECHNER) ist keine Java-Anwendung und verwendet die Bibliothek „Log4j“ nicht.
Für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der Telematikinfrastruktur wird das KIM Client Modul verwendet, welches die betroffene Komponente „Log4j“ einsetzt. Nach aktuellem Wissensstand kann die beschriebene Schwachstelle aber nicht zu einer Kompromittierung von KIM führen.
Dennoch wurde das KIM Client Modul aktualisiert. Mit der aktuellen Version besteht dann ein nochmals erweiterter Schutz gegen potenzielle Kompromittierungen.
Der neue KIM-Client wurde mit dem Quartalsupdate 4.2021 ausgeliefert und mit der Installation des Updates direkt mit eingespielt.
20.12.2021
hiermit können wir bestätigen, dass unsere EIZO Software-Produkte oder IP-Decoder-Produkte von der Log4j-Sicherheitslücke CVE-2021-44228 nicht betroffen sind!
15.12.2021
Heute wurden die KBV-Prüfmodule, das Kryptomodul sowie der Prüfassistent für das vierte Quartal 2021 aktualisiert bereitgestellt. Sie finden die Aktualisierungen in den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Update-Server der KBV unter https://update.kbv.de/ita-update/ sowie gesamthaft zum vereinfachten Bezug unter https://update.kbv.de/ita-update/Ankuendigung/log4j/Q4_2021/. Wir bitten Sie um Integration.
15.12.2021
Laut aktueller Information von Carestream Dental:
“ Wir arbeiten nicht mit LOG4J! Unsere Software und Treiber sind nicht betroffen „
14.12.2021
Für Anwender der Hardware Firewall Praxiswächters:
“ Log4j ist in unserem bewährten Praxiswächter nicht enthalten.
Bis auf das ohnehin schon erfolgte Update 71.-3.5. brauchen Sie nichts weiter zu tun.“
13.12.2021
letztes Update von 19:30 Uhr
Ein Update auf dem Konfigurations- und Software-Repository (KSR) wurde bereitgestellt, welches i.d.R. automatisiert eingespielt wird. Das Update ist zur Beseitigung der log4j-Schwachstelle erforderlich. Eine Gefährdung für den Konnektor über die Außenschnittstelle zum Internet besteht nicht.
13.12.2021
Für IT- und IT-Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen weltweit war es kein besinnlicher dritter Advent: Die Sicherheitslücke Log4Shell hält derzeit die IT-Welt in Atem.
10.11.2021
Zwei der größten Tech-Märkte hat es kurz vor den Weihnachtsfeiertagen auch erwischt – eine Ransomeware-Attacke hat für Chaos gesorgt. Die Angreifer verschlüsselten ca. 3100 Server und diese müssen wiederhergestellt werden. Möglicherweise sind auch alle Active Directory Server betroffen und wenn diese nicht mehr laufen, dann funktioniert nichts mehr, denn sie sind essentiell für die Anmeldung aller anderen Systeme in der Infrastruktur. Erst nach der Wiederherstellung des Active Directory Server kann sich um die anderen gekümmert werden. Durch ein kleines nicht geschütztes Schlupfloch können die Angreifer meist unbemerkt in die Systeme eindringen und die Schäden wieder zu beheben ist ein schwieriger Prozess.
Am 19.01.2021 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) die IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnärzte beschlossen.
Die Maßnahmen aus der Sicherheitsrichtlinie erlangen ab 1. April 2021 ihre Wirksamkeit.
Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für die Praxen werden folgen…wir halten Sie auf dem Laufenden.
Diese Richtlinie § 75b SGB V gibt seit 01.02.2021 den Mindeststandard für den IT-Schutz Ihrer Praxis vor. Ein grundlegendes Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit der elektronischen Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten zu erhöhen (betrifft z. B. Telematik, Betriebssysteme, interne und externe Zugriffe, Datensicherung …).
Fast jede Praxis kennt es: Ein Klick auf einen Link in einer vermeintlich harmlosen E-Mail oder auf einer Website und schon ist es passiert – Ihre Praxis-IT ist mit einem PC-Virus „infiziert“. Dies bedeutet Ärgernis, Zeitaufwand, nicht selten gesperrte Daten und anfallende Kosten für die Wiederherstellung. Um diese Situation zu vermeiden und sich optimal gegen Cyber-Gefahren zu schützen, haben wir ein zuverlässiges Sicherheitspaket für Ihre Praxis-IT!
Am 19.01.2021 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zusammen mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) die IT-Sicherheitsrichtlinie für Zahnärzte beschlossen.
Die Maßnahmen aus der Sicherheitsrichtlinie erlangen ab 1. April 2021 ihre Wirksamkeit.
Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen für die Praxen werden folgen…wir halten Sie auf dem Laufenden.
Diese Richtlinie § 75b SGB V gibt seit 01.02.2021 den Mindeststandard für den IT-Schutz Ihrer Praxis vor. Ein grundlegendes Ziel des Gesetzes ist, die Sicherheit der elektronischen Verarbeitung und Nutzung von Patientendaten zu erhöhen (betrifft z. B. Telematik, Betriebssysteme, interne und externe Zugriffe, Datensicherung …).
Fast jede Praxis kennt es: Ein Klick auf einen Link in einer vermeintlich harmlosen E-Mail oder auf einer Website und schon ist es passiert – Ihre Praxis-IT ist mit einem PC-Virus „infiziert“. Dies bedeutet Ärgernis, Zeitaufwand, nicht selten gesperrte Daten und anfallende Kosten für die Wiederherstellung. Um diese Situation zu vermeiden und sich optimal gegen Cyber-Gefahren zu schützen, haben wir ein zuverlässiges Sicherheitspaket für Ihre Praxis-IT!